FAQs

Die wichtigsten Fakten einer Limited (& Co. KG) auf einen Blick

Vorteile einer Ltd. & Co. KG

– Hohes Ansehen und Vertrauen der Kunden durch Mix von deutscher und internationaler Rechtsform
– Einfache Umwandlung einer bestehenden Gesellschaftsform ohne Aufdeckung der stillen Reserven
– Als Gesellschafter und Direktor können Sie sich ein hohes Gehalt auszahlen, ohne eine Beschuldigung wegen verdeckter Gewinnausschüttung zu befürchten
– Kaum Verwaltungsaufwand auf englischer Seite – Wir übernehmen die Beantwortung der Behördenpost und die Einreichung einer “Nullbilanz“
– Oft niedrigere Steuern im Vergleich zu der einfachen Limited
– Haftungsschutz für die/den Gesellschafter. Lediglich die Einlage der Kommanditisten fällt in die Insolvenzmasse

Mögliche Namen einer Gesellschaft

– Grundsätzlich können Sie Ihrer Gesellschaft jeden Namen geben, der noch nicht offensichtlich beleidigend oder besetzt ist (wir überprüfen dies gerne für Sie)
– Zusätze wie „International“, „Group“ und „Holding“ sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich
– Ihre Firma muss den Zusatz Limited (Ltd.) bzw. Ltd. & Co. KG tragen

Mit was haftet die Limited?

– Generell haftet Ihre Limited mit dem gesamten Vermögen
– Das Vermögen der Limited kann aber schon zur Gründung auf einen Euro begrenzt werden
– Sollten nach einem Geschäftsjahr die Gewinne nicht ausgeschüttet werden können diese zum Vermögen der Limited hinzu gerechnet werden (durch eine Holdingstruktur zu vermeiden)

Was Sie bei der Besteuerung zu beachten haben

– Wenn Sie in Deutschland tätig sind und Ihre Co. KG dort eingetragen ist gelten die deutschen Steuerbestimmungen
– Eine solche Limited ist wie die GmbH verpflichtet ihre Bilanzen beim Fananzamt anzugeben, dies kann jeder deutsche Steuerberater für Sie übernehmen
– Grundsätzlich verfügen Sie mit einer Co. KG über einen Steuerfreibetrag von 24 500 Euro
– Die Körperschaftssteuer entfällt

Was sind die einzelnen Schritte einer Gesellschaftsgründung?

– Den ersten Schritt haben Sie schon getan, als Sie sich für die Serviceleistungen von PanLegis entschieden haben
– Wir brauchen nun lediglich ein paar allgemeine Angaben von Ihnen (Firmenname, Adresse, Telefonnummer usw.)
– Wir gründen für Sie die englische Limited innhalb von 24 Stunden ohne Zuschläge für die sogenannte „Blitzgründung“
– Schon am nächsten Tag haben Sie Ihre Geschäftunterlagen per Mail in Englisch und Deutsch bei Ihnen zu Hause; 2-3 Tage später bekommen Sie diese per Post von einer gerichtlichen Übersetzerin noch ein Mal zugesendet
– Diese Unterlagen müssen Sie nun nur noch bei einem Notar Ihrer Wahl unterschreiben und dieser reicht alle Dokumente beim deutschen Handelsregister ein
– Kurze Zeit später bekommen Sie das „Okay“ vom Handelsregister sowie Amtsgericht – und Ihre Firma ist fertig!
– In der Zwischenzeit können Sie schon Verträge im Namen der Limited abschließen und z. B. Ihre eigene Domain einrichten

Kann eine Limited anonym gegründet werden?

– Wir arbeiten schon länger mit einigen sehr zuverlässigen Treuhändern in Deutschland oder England zusammen, die wir Ihnen gerne vermitteln
– Preise und Dienstleistungen können Sie direkt bei uns erfragen
– Bei einer Treuhandgeführten Gesellschaft bekommen Sie eine Generalvollmacht, so dass Sie alleiniger Entscheidungsträger sind und als einziger Verträge abschließen können – dabei tauchen Sie aber bei den Behörden nicht auf
– Gerne können Sie auch nur einzelne Postionen an den Treuhänder vergeben, so dass Sie selbst als Gesellschafter oder Direktor eingesetzt werden können

Allgemeine Fakten

– Sollten Sie über einen Gewerbeschein 34 C verfügen, oder einen Konzessionsträger anstellen können Sie genau wie mit einer GmbH der genehmigungspflichtigen Tätigkeit nachgehen
– Die Limited steht der GmbH rechtlich in nichts nach. Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, dass eine ausländische Gesellschaftsform gegenüber der inländischen nicht benachteiligt werden darf („Überseering-Entscheidung“)
– Inzwischen haben sich auch viele deutsche Großbanken mit dem Thema Limited befasst, bieten teilweise eigens entworfene Kontoeröffnungsanträge an, so dass eine Kontoeröffnung kurzfristig durchzuführen ist
– Selbstverständlich können Sie auch ein Fahrzeug auf die Limited zulassen. Sie benötigen dafür lediglich einen Gewerbeschein und die Registerbescheinigung
– Sie wollen außerhalb von Deutschland eine Gesellschaft eröffnen? Gerne gründen wir Ihnen auch dort eine Limited oder auch andere etablierte Kapitalgesellschaften und versorgen Sie mit allen wichtigen Unterlagen
– Um eine kurzfristige Anmeldung im jeweiligen Handelsregister zu erzielen erhalten Sie als Teil unseres Gründungspakets zertifizierte, gerichtliche Übersetzungen Ihrer Gründungsdokumente
– Ein „Certificate of Good Standing“ mit Apostille für die Bestätigung des guten Leumunds Ihrer Limited ist auf Wunsch ebenfalls bei uns erhältlich

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