Vorteile der Limited & Co KG

  • Ohne Eigenkapital zu gründen, da es weder für die Limited Company noch für die KG ein vorgeschriebenes Mindestkapital gibt
  • Gründung der Ltd. innerhalb von 24 Stunden im Gegensatz zu Wochen bei einer GmbH
  • Die KG ist eine vertraute, deutsche Gesellschaftsform
  • Die Ltd. & Co KG hat einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 EUR
  • Durch Versteuerung auf Gesellschafterebene lassen sich oft weitere Steuervorteile realisieren
  • Verluste der Gesellschaft können bei den Gesellschaftern verrechnet und steuerlich geltend gemacht werden
  • Einfachere Handelsregistereintragung in Deutschland
  • Vereinfachte Verwaltung der Limited in England, da die deutsche Bilanz nicht überführt werden muss

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